Legaler Cannabisbezug aus der Apotheke erstmals möglich

BREMEN (cben). Erstmals darf eine schwerkranke Patientin legal natürliches Cannabis zur Behandlung ihrer Multiplen Sklerose für ein Jahr aus der Apotheke beziehen. Das hat die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) per Ausnahmeregelung genehmigt.

Veröffentlicht:

Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt den Cannabis-Extrakt verordnet und dosiert, sowie die Patientin kontinuierlich betreut, hieß es. Der Extrakt darf nur von einer Apotheke verkauft werden und die Kosten werden nicht von der Kasse übernommen, sagte Franjo Grothenhermen von der International Association for Cannabis as Medicine (IACM) zur "Ärzte Zeitung".

Bisher war lediglich der synthetisch hergestellte und damit teure Cannabis-Wirkstoff Dronabinol (465 Euro für 500 Milligramm) per Betäubungsmittel-Rezept verfügbar oder das noch teurere Cannabis-Präparat Marinol (fast 1700 Euro für 600 Milligramm). Beide sind nach dem Arzneimittelgesetz in Deutschland nicht zugelassen.

"Was allerdings der Extrakt kosten wird, ist unklar", sagte Grothenhermen, "er wird wohl deutlich unter den Kosten für Dronabinol liegen." Zudem müsse die Patientin nur selten Cannabis einnehmen und die Frau spare deshalb. "Allerdings muss sie auch die Antragsgebühren der Apotheke und ihre eigenen in Höhe von 104 Euro selber zahlen", so Grothenhermen.

Dass der Cannabis-Extrakt nun bald als Medikament zugelassen wird, bezweifelt indessen Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). "Für die Zulassung brauchen wir Studien etwa über die Nebenwirkungen. Und wie bei allen pflanzlichen Präparaten sind die Hersteller zurückhaltend, weil sie etwa Cannabis nicht patentieren können, um mit einem entsprechenden Präparat die Studienkosten wieder hereinzuholen", sagt Sellerberg.

Grothenhermen ist optimistischer: "Zum Beispiel das Cannabis-Präparat Sativex ist seit 2005 in Kanada zugelassen. In Europa liegen Zulassungsanträge für Spanien, Dänemark, Holland und England vor."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: Infusionsschema der REGENCY-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Neue Therapieoption bei Lupus-Nephritis verfügbar

Obinutuzumab verbessert Nierenoutcomes bei Lupus-Nephritis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gendermedizin

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauenherzen schlagen anders

Lesetipps