Legaler Cannabisbezug aus der Apotheke erstmals möglich

BREMEN (cben). Erstmals darf eine schwerkranke Patientin legal natürliches Cannabis zur Behandlung ihrer Multiplen Sklerose für ein Jahr aus der Apotheke beziehen. Das hat die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) per Ausnahmeregelung genehmigt.

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Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt den Cannabis-Extrakt verordnet und dosiert, sowie die Patientin kontinuierlich betreut, hieß es. Der Extrakt darf nur von einer Apotheke verkauft werden und die Kosten werden nicht von der Kasse übernommen, sagte Franjo Grothenhermen von der International Association for Cannabis as Medicine (IACM) zur "Ärzte Zeitung".

Bisher war lediglich der synthetisch hergestellte und damit teure Cannabis-Wirkstoff Dronabinol (465 Euro für 500 Milligramm) per Betäubungsmittel-Rezept verfügbar oder das noch teurere Cannabis-Präparat Marinol (fast 1700 Euro für 600 Milligramm). Beide sind nach dem Arzneimittelgesetz in Deutschland nicht zugelassen.

"Was allerdings der Extrakt kosten wird, ist unklar", sagte Grothenhermen, "er wird wohl deutlich unter den Kosten für Dronabinol liegen." Zudem müsse die Patientin nur selten Cannabis einnehmen und die Frau spare deshalb. "Allerdings muss sie auch die Antragsgebühren der Apotheke und ihre eigenen in Höhe von 104 Euro selber zahlen", so Grothenhermen.

Dass der Cannabis-Extrakt nun bald als Medikament zugelassen wird, bezweifelt indessen Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). "Für die Zulassung brauchen wir Studien etwa über die Nebenwirkungen. Und wie bei allen pflanzlichen Präparaten sind die Hersteller zurückhaltend, weil sie etwa Cannabis nicht patentieren können, um mit einem entsprechenden Präparat die Studienkosten wieder hereinzuholen", sagt Sellerberg.

Grothenhermen ist optimistischer: "Zum Beispiel das Cannabis-Präparat Sativex ist seit 2005 in Kanada zugelassen. In Europa liegen Zulassungsanträge für Spanien, Dänemark, Holland und England vor."

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