Anhörung im Bundestag

Medizincannabis-Gesetz: Union und SPD liegen bei Verschärfungen über Kreuz

Ein verpflichtender persönlicher Arztkontakt pro Jahr und ein Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis: Eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages lässt erkennen, wie umstritten in der Koalition die Gesetzesnovelle ist.

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Das Foto zeigt Cannabisblüten zur medizinischen Behandlung, die mit einer Pinzette gehalten werden.

58.000 Menschen unterstützen eine Petition gegen Gesetzesverschärfungen beim Umgang mit Medizinalcannabis.

© Boris Roessler/dpa

Berlin. Bei der Neufassung des Medizinalcannabis-Gesetzes (MedCanG) entwickeln sich das geplante Versandhandelsverbot und der vorgesehene obligatorische Erstkontakt in Präsenz vor einer Verschreibung zu einem Streitpunkt in der Koalition. Bei einer Anhörung am Montagmittag im Petitionsausschuss des Bundestages wurden unterschiedliche Haltungen bei SPD und Union in diesen Fragen deutlich.

Zur Einordung: Der Petent Henning Todt hat mehr als 58.000 Unterstützer für seine Forderung gefunden, die Änderungen im Medizinal-Cannabis-Gesetz zu stoppen. „Das gefährdet die Versorgung vieler Patienten – besonders in ländlichen Regionen – und führt zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System“, heißt es in der Petition.

Arztpraxen, in denen Cannabis verschrieben wird, seien schon bisher oft „ausgebucht“. Die Neuregelung würde die Hürden insbesondere für chronisch Kranke und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erhöhen, argumentierte Todt. Er wandte sich dagegen, Betroffene und ihre behandelnden Ärzte unter „Generalverdacht“ zu stellen.

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Dagegen referierte BMG-Staatssekretär Georg Kippels, dass der Import medizinischen Cannabis im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 19 auf 80 Tonnen gestiegen sei. Hingegen hätten die Verschreibungen zulasten der GKV nur um neun Prozent zugenommen. Damit verfüge man „über keine statistischen Grundlagen, um medizinische Zusammenhänge nachzuvollziehen“, argumentierte Kippels.

Für die SPD machte Matthias Mieves deutlich, Telemedizin sei aus Sicht seiner Fraktion „unerlässlich“. Er erkundigte sich auch nach möglichen Folgen der Neuregelung, beispielsweise einen „Abbruch der Versorgung“. Dagegen machte Kippels deutlich, die Verordnung von Cannabis stelle in der Regel die „Ultima ratio“ dar. Es handele sich stets um einen „individuellen Heilversuch“, der „laufende ärztliche Behandlungen erzwingt“, so dass ein Versorgungsabbruch unwahrscheinlich sei.

SPD: Missbrauchsbekämpfung „unzureichend“

Petent Todt merkte an, viele Ärzte würden sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis immer noch nicht gut genug auskennen. Er forderte die Bundesregierung auf, dort, wo Missbrauch der Regelung erkennbar sei, dem beispielsweise durch Identifikationsprüfungen und effektive Strafverfolgung zu begegnen.

Mieves hieb in die gleiche Kerbe und kritisierte, die im Gesetzentwurf vorgesehene Missbrauchsbekämpfung sei „unzureichend“. Seit dem Inkrafttreten des MedCanG im April 2024 haben sich telemedizinische Online-Anbieter etabliert, die Cannabisblüten teils nur basierend auf einem Online-Fragebogen auf Privatrezept verschreiben.

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Linda Heitmann, zuständige Berichterstatterin bei der Grünen-Fraktion, gab zu bedenken, es handele sich bei Medizincannabis um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das nicht „ohne sachlichen Grund anders behandelt werden sollte als andere Medikamente“. Sie mahnte nach der Anhörung, bei den Beratungen müsse sorgfältig geprüft werden, wie „eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung ausgestaltet werden kann.“

BÄK: Persönlicher Arztkontakt zwingend

Tatsächlich waren bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss Mitte Januar sehr unterschiedliche Stimmen laut geworden. Die Bundesärztekammer hatte gemahnt, die Verschreibung von Medizinalcannabis erfordere eine „sorgfältige ärztliche Indikationsstellung, Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung“. Dabei setze die Sorgfaltspflicht einen „persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt“ voraus.

Dagegen mahnte der Bund Deutscher Cannabis-Patienten, die Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz habe die Versorgungslage für viele Patienten verbessert und bürokratische Hürden für Ärzte und Apotheken abgebaut. „Diesen Fortschritt gilt es zu bewahren.“ Der Petitionsausschuss wird in einer separaten Sitzung entscheiden, wie er sich zur Eingabe zum MedCanG verhält. (fst)

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