Kabinettsbeschluss

Künftig keine Verschreibung von Medizinal-Cannabis ohne persönlichen Arztkontakt

Die Bundesregierung will die Online-Verschreibung von Medizinalcannabis verbieten, ebenso den damit verbundenen Versandhandel. Bei Folgeverschreibungen soll ein direkter Arztkontakt pro Jahr reichen.

Veröffentlicht:
Beklagt eine Fehlentwicklung beim Medizinal-Cannabis-Gesetz und will Online-Verschreibungen verbieten: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Beklagt eine Fehlentwicklung beim Medizinal-Cannabis-Gesetz und will Online-Verschreibungen verbieten: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

© Fabian Sommer/dpa

Berlin. Medizinalcannabis darf künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen und will dafür das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) ändern.

Durch das im April 2024 in Kraft getretene MedCanG wurde Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und kann seitdem auf Rezept verschrieben werden.

Allerdings ist der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 400 Prozent gestiegen, von 19 auf 80 Tonnen, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Hingegen hätten im gleichen Zeitraum die Verordnungen zu Lasten der GKV nur im einstelligen Prozentbereich zugenommen.

Lesen sie auch

Er sei einfach geworden, im Internet eine Verschreibung für Medicinalcannabis zu erhalten, ohne jemals einen Arzt gesehen zu haben. „Wir sehen, dass die Grenzen zwischen Cannabis-Konsum zum Genuss und zu medizinischen Zwecken verschwimmen“, sagte Warken.

Verboten werden soll auch der Versandhandel mit Medizinalcannabis, Botendienste der Apotheken seien davon ausgenommen. Durch das Gesetz werde wieder eine Trennung der beiden Bereiche hergestellt, die seinerzeit vom Gesetzgeber auch angestrebt wurde. Die Versorgung für Schwerkranke bleibe sichergestellt, betonte Warken.

Bei Folgeverschreibungen von Medizinalcannabis sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen muss. Wenn der direkte Arzt-Patienten-Kontakt in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit der Verschreibung von Medizinalcannabis stand, dann kann in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch online erfolgen. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Kollegialer Rat

Empfehlungen für das Überbringen schlechter Nachrichten

Lesetipps
Eine junge Person hält die hand einer älteren Person in der Hand.

© openlens / Stock.Adobe.com

„Unser ältester Patient ist 86!“

Erwachsen mit Mukoviszidose: Versorgung muss sich anpassen