Mutter soll Kind Methadon verabreicht haben

GOSLAR/BRAUNSCHWEIG (pid). Wegen des Todes ihres acht Monate alten Säuglings muß sich eine 33jährige Mutter aus dem Landkreis Goslar demnächst vor Gericht verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die drogenabhängige Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie soll ihrem Baby die Ersatzdroge Methadon verabreicht haben, um es ruhigzustellen.

Das Kind war Anfang September vergangenen Jahres an einer zentralen Atemlähmung gestorben. Bei der Obduktion und weiteren Untersuchungen hatten Rechtsmediziner im Blut und Urin des Säuglings hohe Rückstände von Methadon festgestellt. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, daß die Mutter ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe, sagte der Sprecher der Braunschweiger Strafverfolgungsbehörde, Klaus Ziehe.

Die heroinabhängige Frau sei wenige Wochen vorher zum wiederholten Mal in ein Methadon-Programm aufgenommen worden und habe um die Wirkung des Mittels gewußt. Den Saft mit der Ersatzdroge habe sie an Wochentagen täglich in einer Arztpraxis erhalten. Für das Wochenende habe sie dagegen jeweils eine entsprechende Ration mit nach Hause nehmen können. Das Kind war Anfang vergangener Woche gestorben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, an dem davor liegenden Wochenende dem kleinen Jungen einen Teil ihrer Methadon-Ration verabreicht zu haben, um ihn ruhigzustellen. Die Ausgabe solcher "Take-home"-Dosierungen ist seit 1998 erlaubt.

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