Neuer EU-Standard definiert für Sonnenschutzmittel

NEU-ISENBURG (sec). Für die Etikettierung von Sonnenschutzmitteln hat die EU einen Standard eingeführt, den ab diesem Sommer alle Hersteller erfüllen müssen.

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Dem Standard zufolge muss die Angabe des Lichtschutzfaktors, also die Angabe zum Schutz vor der UV-B-Strahlung, einer von vier Kategorien zugeordnet sein: basis, mittel, hoch und sehr hoch. Das hat das Unternehmen Stada Arzneimittel mitgeteilt. Außerdem sollen die Hersteller einheitliche Angaben zum UV-A-Schutz entsprechend der so genannten COLIPA-Ratio machen.

Das bedeutet: UV-A- und UV-B-Schutz müssen in einem Verhältnis von mindestens eins zu drei stehen. Die Absorptionsfähigkeit eines Sonnenschutzes in Bezug auf die UV-A-Strahlung müsse also immer mindestens ein Drittel des Lichtschutzfaktors (UV-B-Absorption) betragen, so das Unternehmen. Bisher sei der UVA-Schutz vom Lichtschutzfaktor unabhängig gewesen.

Für Ladival®-Produkte werde die Einhaltung dieses Verhältnisses durch Angabe von "UV-A + UV-B" in einem Kreis signalisiert. Mit dem Zusatz "IR-A-Schutzkomplex" werde darauf hingewiesen, dass die Produkte auch einen Wirkstoff-Komplex enthalten, der vor den Auswirkungen der Infrarot-A-Strahlung schützt.

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