Neuer IV-Vertrag für Migräne-Patienten im Norden

50 Betriebskrankenkassen im Norden setzen auf ein fachübergreifendes Behandlungskonzept.

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KIEL (di). Die Betriebskrankenkassen haben mit der Kieler Schmerzklinik einen Vertrag nach Paragraf 140a zur integrierten Versorgung von Patienten mit Migräne, chronischen Kopfschmerzen und Neuralgien geschlossen.

Die Patienten bekommen eine rund einjährige Langzeittherapie, bei der die Ärzte am Wohnort und die Spezialisten in der Kieler Schmerzklinik zusammenarbeiten. Die Koordination der fachübergreifenden Behandlung übernimmt der Leiter der Schmerzklinik, Professor Hartmut Göbel.

Er ist auch für die Verlaufskontrolle und für Fortbildung und Beratung der Netzwerkpartner verantwortlich. Hierzu zählen bundesweit rund 400 niedergelassene Fachärzte mit dem Schwerpunkt Schmerztherapie.

Drei Phasen der Behandlung

Die Behandlung erfolgt in drei Phasen: zunächst wird die Schmerzerkrankung durch einen Schmerztherapeuten diagnostiziert und in Schweregrade eingestuft. In Phase zwei erfolgt bei schweren Schmerzerkrankungen eine vollstationäre neurologisch-verhaltensmedizinische Behandlung.

In Phase drei wird der Patient ein Jahr lang weiter begleitet. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Verlaufs- und Erfolgskontrolle.

Über die Aufnahme in das Behandlungsprogramm wird anhand von sektorübergreifend definierten Kriterien entschieden.

Insgesamt bieten 50 Betriebskrankenkassen, die in der Vertragsarbeitsgemeinschaft Nord zusammengeschlossen sind, ihren Versicherten das Behandlungsprogramm an.

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