Prävention

Baden-Württemberg: Rauchverbot auch für E-Zigaretten geplant

In Baden-Württemberg soll es bald neue Regeln zum Nichtraucherschutz geben. Damit sollen vor allem Kinder und Jugendliche vor dem Passivrauchen besser geschützt werden.

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Mit dem geplanten Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern und Jugendhäusern auch auf E-Zigaretten, Shishas und sogenannte Vapes, also elektrische Einweg-Zigaretten, ausgeweitet werden.

Mit dem geplanten Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern und Jugendhäusern auch auf E-Zigaretten, Shishas und sogenannte Vapes, also elektrische Einweg-Zigaretten, ausgeweitet werden.

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Stuttgart. Raucherinnen und Raucher in Baden-Württemberg müssen sich auf strengere Regeln einstellen. Das Land plant mit einem neuen Gesetz weitere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, die das Kabinett in der kommenden Woche auf den Weg bringen soll. Mit den neuen Regeln sollen vor allem Kinder und Jugendliche vor dem Passivrauchen besser geschützt werden. Zuvor hatte der SWR über die Pläne berichtet.

Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern und Jugendhäusern auch auf E-Zigaretten, Shishas und sogenannte Vapes, also elektrische Einweg-Zigaretten, ausgeweitet werden. Das geht aus der Vorlage für das Kabinett hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Als Grund wird in der Vorlage genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

Keine Qualm mehr auf Spielplätzen und an Haltestellen

Zudem soll künftig auf Kinderspielplätzen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie in Spielbanken und Spielhallen nicht mehr geraucht werden dürfen. In Schulen und Behörden darf es nach Willen der Landesregierung künftig keine Raucherzonen oder Raucherzimmer mehr geben.

Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, sollen demnach nicht verändert werden. In Gaststätte ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Festzelte und Außenbereiche. Außerdem ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden.

Mit neuen Regeln zum Nichtraucherschutz soll sich auch ein Forum aus rund 50 Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürgern beschäftigen, die Empfehlungen erarbeiten sollen. Ein solches Bürgerforum hatte es unter anderem auch zur Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium gegeben. (dpa)

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