Gastbeitrag

Stiftung Warentest bewertet Antidiabetika – die Urteile sind zweifelhaft

Experten haben für „Test“ Diabetes-Arzneien von „geeignet“ bis „wenig geeignet“ eingestuft. Neue Studiendaten haben sie dabei offenbar ausgeblendet. Hätte die Zeitschrift sich doch nur auf ihre guten Patientenbeispiele beschränkt.

Von Professor Stephan Martin Veröffentlicht:
Orientierung bei Arzneien: nicht das Kerngeschäft der Stiftung Warentest

Orientierung bei Arzneien: nicht das Kerngeschäft der Stiftung Warentest

© BSIP RF / B. BOISSONNET / mau

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ (5/2019) der Stiftung Warentest findet sich neben Testergebnissen von Epilierern, Gasgrills und Ketchup auch ein Schwerpunkt zu Diabetes. Außer einem Beitrag zu drei Patienten, die ihren Typ-2-Diabetes ganz ohne Medikamente in den Griff bekommen haben, gibt es darin einen Testbericht zu „Diabetesmitteln“.

Dazu werden die verfügbaren Antidiabetika gegen Typ-2-Diabetes aufgelistet und in die drei Kategorien „geeignet“, „mit Einschränkungen geeignet“ und „wenig geeignet“ eingestuft! Mit der besten Kategorie „geeignet“ werden dabei nur Metformin und Insulin bewertet.

In der schlechtesten Kategorie „wenig geeignet“ finden sich nur Glitazone und alpha-Glukosidasehemmer. Alle anderen Medikamente werden der mittleren Kategorie „mit Einschränkungen geeignet“ zugeordnet.

Weil hier die aktuelle Evidenz zu modernen Antidiabetika nicht berücksichtigt wurde, sind Zweifel an den Bewertungen angebracht. Zudem sind die beiden Autoren zwar Pharmazeuten, sie haben aber eine Nähe zu den gesetzlichen Krankenkassen, etwa als Herausgeber eines Arzneimittelreports einer großen Krankenkasse oder als wissenschaftliche Leiter von Instituten oder Vereinen, die von Krankenkassen mitfinanziert werden.

Studien zum Herzschutz nicht berücksichtigt

Um die Validität der Bewertungen zu überprüfen, lohnt sich ein Blick in die wissenschaftlichen Leitlinien. Weil die „Nationale Versorgungsleitlinie für die Therapie des Typ-2-Diabetes“ schon seit neun Monaten ihr Haltbarkeitsdatum überschritten hat und nicht mehr gültig ist, muss sich der Blick ins Ausland richten.

Hier haben die Fachgesellschaft der US-Diabetologen ADA und ihr europäisches Pendant EASD Ende 2018 einen „Consensus Report“ für die Therapie des Typ-2-Diabetes veröffentlicht (Diabetologia. 2018; 61: 2461). Berücksichtigt wurden darin auch die vielen neuen Studien zur kardiovaskulären Unbedenklichkeit moderner Antidiabetika und Studiendaten zum Schutz vor kardiovaskulären Ereignissen. Diese Studien wurden dabei in den Therapie-Algorithmus eingepflegt.

Außer einer initialen Lebensstiländerung wird Metformin als Basistherapie bei Typ-2-Diabetes gesehen. Bei Kontraindikationen oder fehlendem Erreichen der individuellen Therapieziele wird differenziert, ob eine kardiovaskuläre Erkrankung, eine Herzinsuffizienz oder eine chronische Nierenerkrankung vorliegt.

Ist dies der Fall, so wird als weiteres Antidiabetikum ein SGLT2-Inhibitor oder ein GLP1-Agonist mit nachgewiesenem Nutzen empfohlen. Ende 2018 erfüllten unter den in Deutschland zugelassenen Substanzen Empagliflozin und Liraglutid dieses Kriterium.

Reicht die Zweierkombination ebenfalls nicht aus, sollte die jeweils andere Substanzgruppe mit nachgewiesenem Nutzen verordnet werden. Liegt keine entsprechende Vorerkrankung vor, werden drei weitere Therapie-Algorithmen vorgeschlagen, wobei hier DPP4-Hemmer, GLP1-Agonisten, SGLT2-Inhibitoren und Glitazone als gleichberechtigt aufgeführt werden.

Die basale Insulintherapie wird nur noch als Reservetherapie gesehen, da hier keine entsprechenden Ergebnisse aus Endpunktstudien vorliegen. Man kann gespannt sein, wie die für das Jahr 2020 angekündigte neue „Nationale Versorgungsleitlinie“ in Deutschland aussehen wird, zumal im deutschen Gesundheitssystem bisher noch die Insulintherapie ganz im Vordergrund steht.

Präferenz für die Insulintherapie irritiert

Im Testbericht der Stiftung Warentest wundert es schon, dass die Substanz Exenatid identisch wie Liraglutid bewertet wird. Nur Liraglutid hatte nämlich in der entsprechenden Studie eine Wirkung auf kardiovaskuläre Endpunkte und wird in dem „Consensus Report“ deshalb auch zu Recht hervorgehoben.

Auch ist nicht nachvollziehbar, warum sich trotz fehlender Studienergebnisse die sehr teure Insulintherapie in der besten Bewertungskategorie „geeignet“ findet und damit Empagliflozin oder Liraglutid mit entsprechenden Langzeitdaten vorgezogen wird.

Lässt sich das vielleicht mit der Nähe der Autoren zur GKV erklären? So haben die Krankenkassen ein erhebliches Interesse an Zuwendungen für insulin-behandelte Patienten aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Vielleicht hätte sich die Stiftung Warentest völlig unabhängig von Experten in ihrem Beitrag auf die drei Patientenbeispiele beschränken sollen. Die Bedeutung des Lebensstils bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes wird darin sehr anschaulich gezeigt. Durch zweifelhafte Testberichte setzt die Stiftung ihren Ruf als seriöse und unabhängige Organisation aufs Spiel. Da gilt dann der Spruch: „Hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph geblieben!“

Professor Stephan Martin ist Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums (WDGZ) in Düsseldorf.

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