Thromboserisiko bleibt nicht in der Klinik zurück

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WORCESTER (ob). Die Mehrzahl aller venösen Thromboembolien (VTE) ereignen sich anscheinend unter ambulanten Bedingungen - häufig bei Patienten, die kurz zuvor in einer Klinik behandelt wurden.</</b>

Ohne Thromboseprophylaxe besteht bei vielen Patienten mit eingeschränkter Mobilität ein erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien.

Ohne Thromboseprophylaxe besteht bei vielen Patienten mit eingeschränkter Mobilität ein erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien.

© Foto: LKH Feldkirch

Zu diesem Ergebnis kommen Forscher um Dr. Frederick A. Spencer aus Worcester im US-Staat Maryland bei der Analyse der Krankendaten von 1897 Patienten mit gesicherter VTE. Danach trat im zugrunde liegenden Zeitraum (in den Jahren 1999, 2001 und 2003) die VTE in 73,7 Prozent aller analysierten Fälle bei ambulanten Personen außerhalb von Kliniken auf.

Darunter waren allerdings nicht wenige, die kurz zuvor aus einer Klinik entlassen worden waren. So hatten sich 516 Patienten (36,8 Prozent) innerhalb der letzten drei Monate in stationärer Behandlung befunden oder einem größeren chirurgischen Eingriff (23,1 Prozent) unterzogen. Bei 67 Prozent aller Patienten mit vorangehender stationärer Therapie entwickelte sich die VTE innerhalb des ersten Monats nach Entlassung aus der Klinik (Arch Intern Med 167, 2007, 1471).

Mit Bedauern konstatieren die Kollegen, dass von den 516 Patienten mit stationärem Aufenthalt nicht einmal jeder Zweite (42,8 Prozent) in der Klinik eine Thromboseprophylaxe (Antikoagulation) erhalten hatte. Da die meisten VTE in dieser Subgruppe relativ kurze Zeit nach der Klinikentlassung auftraten, stellen sie zur Diskussion, dass viele thromboembolischen Ereignisse verhindert worden wären, wenn mehr Patienten über einen längeren Zeitraum eine adäquate Prophylaxe (Antikoagulation oder Stützstrümpfe) erhalten hätten.

Die Dauer des Klinikaufenthalts betrug im Schnitt nur vier Tage. Selbst dann, wenn die Patienten eine Thromboseprophylaxe erhielten, wurde diese außer nach Knie- und Hüftoperationen dem damaligen Therapiestandard gemäß nach der Entlassung nicht fortgesetzt.

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