Forum Impfen
Warum so komplizierte Altersangaben im Impfkalender?
Eine Kollegin fragt im Internet: Im neuen Impfkalender der STIKO wird das Alter unterschieden in 9-11 und 12-17 Jahre (Tabelle 1.2). Warum schreibt man nicht einfach 9-17? Warum wird die Rotavirusimpfung (seit März 2011 in Schleswig-Holstein öffentlich empfohlen) nicht erwähnt, ebenso die Zosterimpfung und die Impfung gegen Japanische Encephalitis?
Dr. Jan Leidel: Die Unterteilung des Zeitraums von 9 bis 17 Jahre ist der Tatsache geschuldet, dass die STIKO-Empfehlung der Impfung gegen HPV für 12- bis 17-jährige Mädchen gilt. Sie sehen, dass die Balken für Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio ununterbrochen den Zeitraum 9 bis 17 ausfüllen.
Bei dieser Gelegenheit: Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin Nr. 38 / 2011 richtiggestellt, dass die Nachholung der versäumten Varizellen-Impfung natürlich auch in der Zeit vom 5. bis 6. Lebensjahr empfohlen ist. Der gestrichelte Balken bei Varizellen müsste sich korrekterweise also von 5 bis 17 erstrecken.
Zur zweiten Frage: Die STIKO erwähnt in ihren Impfempfehlungen nur solche Impfungen, für die es auch eine förmliche Empfehlung gibt. Bislang hat die STIKO die Impfung gegen Rotaviren nicht empfohlen. Das liegt nicht daran, dass die STIKO von dieser Impfung abraten würde, sondern daran, dass das besondere "öffentliche Interesse" an dieser Impfung nicht zweifelsfrei gesehen wurde.
Auch für die Impfungen gegen Japanische Encephalitis (wie auch für eine Reihe weiterer Reiseimpfungen) und die Zosterimpfung gibt es noch keine STIKO-Empfehlung.
Das Fehlen einer STIKO-Empfehlung bedeutet keinesfalls, dass die STIKO von der Impfung abriete.
In den Veröffentlichungen ihrer Empfehlungen weist die STIKO deshalb auch immer wieder darauf hin, dass neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen auf der Basis der Impfstoff-Zulassungen weitere Impfindikationen bestehen, die für den Einzelnen seiner individuellen Situation entsprechend sinnvoll sein können.
Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf diese Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an einer begründeten Impfung.