Kommentar des Experten

Zehn Forderungen an die Leistung von oralen Antidiabetika - Teil 1

Zehn Forderungen sollen - wenn möglich - für bestehende, und erst recht für zu entwickelnde orale Antidiabetika gelten.

Von Prof. Hellmut Mehnert Veröffentlicht:

Bei den Forderungen für orale Antidiabetika gilt es im Wesentlichen, Wirkungen und unerwünschte Wirkungen, Sicherheit, Akzeptanz und Kosten zu berücksichtigen.

1. Die selbstverständliche erste Forderung an alle Antidiabetika ist die, dass sie den bei manifesten Typ-2-Diabetikern erhöhten Blutzucker deutlich senken. Wünschenswert wären natürlich auch Substanzen, die beim Typ-1-Diabetes von signifikantem Einfluss sind, was aber angesichts der überragenden dominierenden Stellung der Insulintherapie eher nicht zu erwarten ist.

Professor Hellmut Mehnert

Arbeitsschwerpunkte: Diabetologie, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten widmet sich Professor Hellmut Mehnert seit über 50 Jahren.

Erfahrungen: 1967 hat er die weltweit größte Diabetes-Früherfassungsaktion gemacht sowie das erste und größte Schulungszentrum für Diabetiker in Deutschland gegründet.

Ehrung: Er ist Träger der Paracelsus-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft.

2. Wenn möglich, wäre die Beeinflussung von Surrogat-Parametern wie Lipide, Blutdruck und CRP sicherlich von Vorteil.

Das ist in der Tat bei einer Reihe von oralen Antidiabetika schon der Fall, wie Metformin (Lipide und marginal Blutdruck), und die sonst sehr kritisch zu beurteilenden Glitazone (Lipide, CRP), wobei Pioglitazon günstigere Effekte entfaltet als Rosiglitazon, das seit 1. November 2010 wegen unerwünschter Wirkungen in Deutschland nicht mehr zur Verfügung steht (aber in den USA).

3. Die Blutzuckersenkung sollte ohne Gefahr von Hypoglykämien einhergehen. Das ist nun durchaus nicht der Fall bei den immer noch viel zu oft gebrauchten Sulfonylharnstoffen (vor allem Glibenclamid) und ist eher theoretisch gefährlich auch bei den Gliniden. Erfreulicherweise haben praktisch alle anderen, nicht insulinotrop wirkenden Substanzen, aber auch die insulinotropen DPP4-Hemmer (und GLP1-Mimetika und -Analoga) den Vorteil, dass eine Gefährdung durch Hypoglykämien fehlt.

Das ist auch deswegen wichtig, weil Studien in den letzten Jahren belegt haben, dass schwerere Hypoglykämien mit einer vermehrten kardiovaskulären Sterberate und mit einer Neigung zu Demenz einhergehen:

Große amerikanische Studien (ACCORD, ADVANCE, VADT) berichteten über die kardiovaskuläre Übersterblichkeit nach Hypoglykämien, während die Untersuchungen von Whitmer eine doppelte Demenzrate nach nur drei schweren Hypoglykämien in der Anamnese aufzeigte: "Herz und Hirn hassen Hypos".

4. Natürlich sollte die akute Toxikologie im Tierexperiment und bei Menschen voll zufriedenstellende Ergebnisse mit sich bringen. Das hieß zum Beispiel vor Jahren, dass dies wegen schwerer allergotoxischer Erscheinungen nicht für den Sulfonylharnstoff Carbutamid der Fall war und dass dies auch für das hepatotoxische Metahexamid (in der klinischen Prüfung) ebenfalls nicht galt.

Auch sollten unerwünschte Wirkungen wie Wassereinlagerungen bei Glitazonen sowie gastrointestinale unerwünschte Wirkungen bei Überdosierung von Acarbose oder auch Metformin nach Möglichkeit bei Neuentwicklungen vermieden werden.

5. Natürlich soll auch die Prüfung der chronischen Toxizität für Patienten befriedigend sein. Hier denkt man an - nicht bewiesene - kardiale Nebenwirkungen von Sulfonylharnstoffen, aber auch an die vermehrte Herzinsuffizienz oder die Frakturen bei Frauen unter der Einnahme von Glitazonen.

Unter Rosiglitazon wurden erst spät kardiovaskuläre unerwünschte Wirkungen ermittelt; auch Troglitazon wurde in den USA wegen Hepatotoxizität erst nach Jahren aus dem Handel genommen.

Lesen Sie dazu auch Teil 2:

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