Medizinischer Nachwuchs

10.000 Euro Startkapital für Weiterbildungspraxen in Sachsen

Mit der neuen Fördermaßnahme soll die vertragsärztliche Weiterbildung regional breiter aufgestellt werden, um die Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen Sachsens langfristig zu stärken.

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Dresden. In Sachsen können Weiterbildungspraxen in ländlichen Regionen vom kommenden Jahr an eine Förderung von 10.000 Euro als Startkapital erhalten. Damit solle die Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen langfristig gestärkt werden, teilte die KV Sachsen am Freitag mit.

Die neue Förderung könne in jenen Regionen des Freistaats beantragt werden, in denen entsprechende Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen zur aktuellen Versorgungssituation bestünden. Sprich, wo zum Zeitpunkt der Antragstellung für die jeweilige Arztgruppe ein gültiger Beschluss des Landesausschusses zur Feststellung einer drohenden oder bestehenden Unterversorgung oder eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs für die Region vorliegt.

Gültige Weiterbildungsbefugnis Voraussetzung

Das Fachgebiet des Weiterbilders und das Weiterbildungsziel des Arztes in Weiterbildung müssen laut KV mit der arztgruppenbezogenen Feststellung des Landesausschusses übereinstimmen. Außerdem bedürfe es einer gültigen Weiterbildungsbefugnis und einer Genehmigung zur Anstellung eines Arztes in Weiterbildung.

Eine Antragstellung muss den Angaben zufolge vor dem Tätigkeitsbeginn des Arztes in Weiterbildung erfolgen. Die Förderung könne dabei frühestens sechs Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn beantragt werden. Jeder Praxisstandort könne nur einmalig unterstützt werden. Die Förderung sei so konzipiert, dass 50 Praxisstandorte in Sachsen sie erhalten könnten. (sve)

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