Hohe Abweisungsquote

160 Anträge in Sachsen-Anhalt auf Anerkennung von Corona-Impfschäden

Millionen Covid-19-Schutzimpfungen sind in Sachsen-Anhalt schon verabreicht worden. Dauerhafte Gesundheitsprobleme machen aber nur wenige Geimpfte geltend. Ein Zwischenstand.

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Halle. In Sachsen-Anhalt sind bislang 160 Anträge zur Anerkennung von Impfschäden nach Covid-19-Immunisierungen eingereicht worden - bei mehr als 4,5 Millionen verabreichten Impfungen. Bis zum 1. September stellten 153 unmittelbar Betroffene einen Antrag auf eine so bezeichnete Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts in Halle auf Nachfrage mitteilte. Elf Anträge seien von Hinterbliebenen gestellt worden.

Dabei werden demnach verschiedenste vorübergehende und dauerhafte Gesundheitsstörungen angegeben. Die Bandbreite reiche von Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Hautausschlag, Seh-, Konzentration- und Empfindungsstörungen bis hin zu Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Lungenembolie und Schlaganfall.

Die meisten Anträge wurden laut dem Landesverwaltungsamt bislang abgelehnt: Das betraf bisher 68 Anträge von unmittelbar Betroffenen und fünf Anträge von Hinterbliebenen. Hauptgrund sei, dass die geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht auf die Schutzimpfung zurückgeführt werden konnten. 91 Anträge werden noch bearbeitet. (dpa)

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