Position des Verwaltungsrats

AOK Baden-Württemberg: Spargesetz bedroht Stabilität der GKV

Kein gutes Haar lässt der Verwaltungsrat der Südwest-AOK am Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes. Die Kasse rechnet mit Belastungen im mittleren dreistelligen Millionenbereich.

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Karlsruhe/Stuttgart. Die AOK Baden-Württemberg sieht durch den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes gerade die Stabilität des Systems als gefährdet an. Der Verwaltungsrat der Kasse rügt in einer Stellungnahme am Freitag die einseitige Belastung der Versicherten sowie das Fehlen einer langfristigen Perspektive für eine „sozialgerechte Finanzierung“.

Weiterhin missfällt dem Verwaltungsrat der erneute Rückgriff auf die Finanzreserven der Kassen sowie die Entnahme von Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Mit dem weiteren Abschmelzen der Rücklagen werde den Kassen der Gestaltungsspielraum für Investitionen in die Versorgung genommen, heißt es. Die Südwest-AOK erwartet in Folge der angekündigten Schritte nach eigenen Angaben eine finanzielle Belastung „im mittleren dreistelligen Millionenbereich“.

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Stattdessen fordert der Verwaltungsrat Strukturreformen wie etwa die Anhebung der Beitragszahlungen der Bundesagentur für Versicherte, die ALG-II beziehen. Weiterhin sollten der Bundeszuschuss für die GKV regelhaft dynamisiert und die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die AOK Baden-Württemberg versichert nach eigenen Angaben mehr als 4,5 Millionen Menschen.

Der Referentenentwurf war bei der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium auf heftige Kritik gestoßen – Fürsprecher für die Sparpläne fanden sich bei den Verbänden nicht. (eb)

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