Kammerversammlung

Ärztekammern Westfalen-Lippe und Hessen gegen Verbot der Ex-post-Triage

Veröffentlicht:

Münster/Bad Nauheim. Die Kammerversammlungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Landesärztekammer Hessen haben sich gegen das Verbot der Ex-post-Triage ausgesprochen. Die Delegierten beider Kammern unterstützen damit die Ärztinnen und Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die umstrittene Regelung klagen, wie beide Kammer nach ihren Herbstversammlung am Samstag in Münster als auch in Bad Nauheim mitteilten.

Laut ÄKWL-Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle ist die Versammlung der Auffassung, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit entscheidendes Kriterium zur Zuteilung knapper überlebensnotwendigen Ressourcen sein muss.

„Dies muss dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen die bereits auf der Intensivstation behandelt werden“, so Gehle. Der Ausschluss der Ex-post-Triage führe dazu, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt werde. „Auch werden die Ärztinnen und Ärzte gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln.“

Ohne Ex-post-Triage würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer solchen Ressourcenknappheit auf Grund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, „weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden“, so der ÄKWL-Präsident.

Gleichlautend äußerte sich die Versammlung der Kammer Hessen. (eb)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen

Regressgefahr: Ausschlusskriterien bei DiGA beachten!

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

© NanSan / stock.adobe [Symbolbild mit Fotomodellen]

Schmerzen erfassen, bewerten und behandeln

Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Den Schmerz an der Wurzel packen

© [M] pololia / stock.adobe.com | Mara Zemgaliete / stock.adobe.com

Muskelverspannung

Den Schmerz an der Wurzel packen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt

Lesetipps
Der Arzt bereitet die epidurale Injektion vor.

© karrastock / stock.adobe.com

Kontroverse um epidurale Injektionen

Spritzen an der Wirbelsäule: Welche Empfehlungen jetzt für die Praxis gelten