Kammerversammlung

Ärztekammern Westfalen-Lippe und Hessen gegen Verbot der Ex-post-Triage

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Münster/Bad Nauheim. Die Kammerversammlungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Landesärztekammer Hessen haben sich gegen das Verbot der Ex-post-Triage ausgesprochen. Die Delegierten beider Kammern unterstützen damit die Ärztinnen und Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die umstrittene Regelung klagen, wie beide Kammer nach ihren Herbstversammlung am Samstag in Münster als auch in Bad Nauheim mitteilten.

Laut ÄKWL-Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle ist die Versammlung der Auffassung, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit entscheidendes Kriterium zur Zuteilung knapper überlebensnotwendigen Ressourcen sein muss.

„Dies muss dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen die bereits auf der Intensivstation behandelt werden“, so Gehle. Der Ausschluss der Ex-post-Triage führe dazu, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt werde. „Auch werden die Ärztinnen und Ärzte gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln.“

Ohne Ex-post-Triage würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer solchen Ressourcenknappheit auf Grund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, „weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden“, so der ÄKWL-Präsident.

Gleichlautend äußerte sich die Versammlung der Kammer Hessen. (eb)

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