Nein, ein Befreiungsschlag für das KV-System sind die neuen Honorarregeln mit den qualifikationsbezogenen Zusatzvolumen (QZV) wirklich nicht. Erst sehr spät haben die Ärzte erfahren, was die Überführung der bisher freien Leistungen unter den Deckel der QZV für sie ganz konkret bedeutet.