Ärzte, die ihre Praxis innerhalb des Ortes verlegen, können nicht die Privilegien einer Neugründung beanspruchen. Die Verlegung steht einer Neuniederlassung nicht gleich, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz.
Nach dem aktuellen Entwurf des Versorgungsgesetzes gibt es keine Basis mehr für eine schrittweise Konvergenz der Honorare. KBV-Chef Andreas Köhler gibt sich dennoch optimistisch, dass eine Lösung möglich ist.
Die Praxis krebst in einer Nebenstraße vor sich hin. Als ganz in der Nähe geeignete Räume in einer gut frequentierten Straße frei werden, greift die Ärztin zu. Dank des nun viel beachteten Praxisschilds kann die Praxis endlich expandieren.
Bei Rechnungen für privatärztliche Leistungen und IGeL sollten sich Ärzte an die Form halten. Denn werden nicht alle Pflichtangaben nach Paragraf 12 Absatz 2 GOÄ gemacht, muss der Patient die Rechnung nicht zahlen.