Pfizer hat den milliardenschweren Festbetragsstreit um den Lipidsenker Sortis® (Atorvastatin) verloren. Seine Einbeziehung in die Festbetragsgruppe der Statine ist rechtmäßig, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG).
Nach Ansicht der Bundesärztekammer sollte der Placeboeffekt stärker für die Therapie genutzt werden. Die Kammer beruft sich auf eine Expertise des Wissenschaftlichen Beirats, wonach Placebo stärker wirken als angenommen.
Das südkoreanische Elektronikunternehmen Samsung begibt sich mit einem 190 Millionen Euro teuren Joint Venture auf Neuland. Das Unternehmen will gemeinsam mit dem US-Pharmadienstleister Quintiles in den Biopharma-Markt einsteigen. Das teilte Quintiles am Montag mit.
Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) gelten rechtlich als Arzneimittel. Sie dürfen daher nur mit Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2010 knapp eine Milliarde Euro für Orphan Drugs aufgewendet. Das geht aus einer Marktanalyse von Insight Health hervor. Derzeit sind in Deutschland 62 Arzneimittel gegen seltene Krankheiten zugelassen.
Der Industrieverband Pro Generika hat Rabattverträge erneut als wettbewerbsfeindlich kritisiert. Bei der jüngsten AOK-Ausschreibung hätten die großen Hersteller mit einem Marktanteil von 60 Prozent 82 Prozent aller Zuschläge bekommen.
Erstmals werden in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel in der Schmerztherapie zugelassen. Außerdem können Hospize künftig Betäubungsmittel in einen Notfallvorrat aufnehmen.
Aus der Verunsicherung und dem Informations- chaos während der Schweinegrippe sollten nach Meinung von Experten schnell Konsequenzen für künftige Pandemien gezogen werden.
Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, irren teils Jahre umher, bis sie einen Arzt finden, der zumindest die richtige Diagnose stellt. Kompetenzzentren sollen Abhilfe schaffen. Auch die Charité hat seit Montag eins.
Die Haftpflichtprämien steigen, doch die Zahl der Haftungsprozesse geht nicht hoch. Meist sind es andere Gründe, die Ärzte als Kläger oder Beklagte vor den Kadi bringen.