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Zahl der Haftungsprozesse bleibt stabil

Die Haftpflichtprämien steigen, doch die Zahl der Haftungsprozesse geht nicht hoch. Meist sind es andere Gründe, die Ärzte als Kläger oder Beklagte vor den Kadi bringen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Läuft ein Gerichtsprozess gegen Ärzte, so kann sich das - wie im Regressfall - über Jahre hinziehen.

Läuft ein Gerichtsprozess gegen Ärzte, so kann sich das - wie im Regressfall - über Jahre hinziehen.

© Sandor Jackal / fotolia.com

BERLIN. Die Zahl vermuteter Behandlungsfehler nimmt zwar zu. Dennoch sehen sich Ärzte deshalb nicht häufiger mit Haftungsprozessen konfrontiert. Wenn Ärzte vor Gericht stehen, dann meist wegen Honorarstreitigkeiten oder Off-LabelUse, so das Fazit eines Rechtssymposiums in Berlin.

Verlaufe die Behandlung nicht wie gewünscht oder erwartet, würden sich Patienten heutzutage viel eher fragen, ob da nicht doch etwas schief gelaufen sei, erklärte Professor Hans.-F. Kienzle. Seit 1990 ist er Mitglied der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler in Nordrhein und beobachtet eine stetig steigende Zahl von Behandlungsfehler-Meldungen.

Kienzle: "Mittlerweile haben wir etwa 2000 Eingänge pro Jahr." Aber die Zahl der positiven Behandlungsfehler, also jener Verdachtsfälle, die sich bestätigen, sei eher rückläufig. Habe man anfangs eine Quote von 32 bis 33 Prozent bestätigter Verdachtsfälle gehabt, liege die Quote nun bei 30 Prozent, so Kienzle.

Meldesystem hilft, auch Beinahe-Fehler zu erkennen

Dennoch mahnte Professor Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammer in Hannover, auf dem Symposium der Kaiserin Friedrich-Stiftung, Fehler in Klinik und Praxis genau zu beobachten.

Etwa indem sie das Meldesystem CIRS (Critical Incident Reporting System) aktiv nutzten. Im Krankenhaus Holweide in Köln, wo Kienzle Chefarzt der Chirurgischen Klinik ist, wird CIRS etwas umfangreicher genutzt: Hier werden Beinahefehler und tatsächliche Fehler erfasst. Kienzle: "Man kann darüber diskutieren, ob das gut ist." Fakt ist aber, dass jedem gemeldeten Ereignis auch Maßnahmen folgen - und das sei wichtig für die Mitarbeiter in den Kliniken, so Kienzle.

In Holweide würden Infos zu Fehlern oder Beinahefehlern grundsätzlich ins Intranet gestellt. Allerdings würden alle Daten anonymisiert und in positive Arbeitsanweisungen umgewandelt, so dass kein Rückschluss auf betroffene Mitarbeiter möglich sei.

Wichtig für Ärzte ist aber auch, dass - so zumindest die Daten aus Hannover - 93 Prozent der Fälle, die die Gutachterkommission als Fehler bestätigt und bearbeitet, außergerichtlich geklärt werden. "In den restlichen sieben Prozent folgen über 90 Prozent der Gerichte dem Votum der Schlichtungsstelle", sagte Schaffartzik.

Vor Gericht sind Ärzte eher wegen anderer Verfahren. Es gebe zwei große Blöcke, die die Sozialgerichte beschäftigten, berichtete Professor Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Der erste und wichtigste Block seien die Vergütungsstreitverfahren. Hier gehe es etwa um die Regelleistungsvolumina (RLV), Streit um fachärztliche Vergütungsanteile, Spezial-Leistungen oder Zulassungsbegrenzungen. Wenner: "Solche Streitigkeiten füllen ganze Sitzungen."

Prozesse um Off-Label-Use haben oft hohen Streitwert

Interessant ist aber auch der zweite Block, denn hier gehe es um Fälle, in denen Ärzte in der Vergangenheit Arzneien außerhalb ihres Zulassungsbereichs verordnet haben - den Off-Label-Use. Hier ginge es je Patient schon einmal um Regressbeträge im sechsstelligen Bereich, so Wenner.

Dass Honorarstreitigkeiten vor Gericht nicht immer schnell gelöst sind, darauf wies der Berliner Medizinrechtler Dr. Martin Stellpflug hin. "Im Schnitt kann so ein Verfahren bis zu einer Entscheidung in letzter Instanz sechs Jahre dauern", sagte Stellpflug. "Es kann aber auch länger dauern."

Dennoch: Zeige sich, dass eine Fachgruppe durch die Entscheidung einer Vertreterversammlung (VV) benachteiligt worden ist, gingen die Gerichte eher dazu über einzugreifen. Eine Hürde haben die Ärzte laut Stellpflug aber erst einmal zu nehmen: Sie müssen Informationen liefern, die ihnen helfen. Stellpflug: "Es ist schwierig für den Einzelarzt, hier an Infos von der KV zu kommen."

Aber nicht unmöglich: Helfen könnten etwa die Berufsverbände, die oft eher an Infos kommen würden. Ärzte könnten aber ebenso die Möglichkeit nutzen, einen Vertreter zu bitten, in der VV Fragen an den Vorstand zu stellen. Diese müsste der Vorstand beantworten. Außerdem ist sich Stellpflug sicher, dass das Informationsfreiheitsgesetz künftig eine stärkere Rolle spielen wird und Ärzten neue Chancen bietet.

Eines sollten Ärzte laut Stellpflug aber immer beachten: Rechtzeitig Widerspruch einzulegen, wenn wichtige Honorarfragen der Fachgruppe vor Gericht geklärt werden. "Wer gegen seinen Honorarbescheid nicht Widerspruch einlegt, wird auch nicht berücksichtigt, wenn das Verfahren positiv ausgeht."

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