Kabinett erleichtert die Schmerztherapie in der Palliativmedizin

BERLIN (HL). Erstmals werden in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel in der Schmerztherapie zugelassen. Außerdem können Hospize künftig Betäubungsmittel in einen Notfallvorrat aufnehmen.

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Im Hospiz: Medikamentenrationen zur Schmerzlinderung.

Im Hospiz: Medikamentenrationen zur Schmerzlinderung.

© dpa

Eine entsprechende Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Sie bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.

Bislang ist für jeden Fall eine gesonderte Verschreibung durch einen qualifizierten nötig; das gilt auch für Wiederholungsrezepte.

Das führte insbesondere nachts und an Wochenenden zu Verzögerungen bei der Versorgung schwerstkranker und an Schmerzen leidender Patienten.

Die jetzt beschlossene Änderung des Betäubungsmittelrechts sieht vor, dass auch cannabishaltige Fertigarzneimittel in der Schmerzbehandlung zugelassen werden.

Nicht aufgebrauchte Schmerzmittel dürfen künftig auch bei anderen Patienten verwendet werden. Für Hospize wird es möglich, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln anzulegen.

Die Regelung gilt für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung; auch ambulante Palliativteams können übrig gebliebene Betäubungsmittel bei anderen Patienten weiterverwenden.

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