Aufgrund des massiven Corona-Ausbruchs in den Landkreisen Warendorf und Gütersloh dürfen dort ansässige Ärzte wieder AU nach nur telefonischer Befunderhebung ausstellen.
Wegen der Corona-Krise sind die am 1. April wirksam gewordenen EBM-Neuerungen vielfach aus dem Blick geraten. Jetzt steht die Quartals-Abrechnung an, und Ärzte müssen die neuen Regeln anwenden. Wir blicken auf wichtige Änderungen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat 2019 drei Prozent mehr Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt als 2018. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt.
Der Leiter des telemedizinischen Zentrums in Stuttgart mahnt, für eine breitere Akzeptanz der Telemedizin, müsse enger mit dem Hausarzt zusammengearbeitet werden.
Die Psychotherapeuten begrüßen, dass die Entkontingentierung der Videosprechstunde verlängert wird, bedauern aber zugleich das Aus für die Sonderregeln zum Telefonkontakt.