AfD-Anfrage zu Konversionstherapien

Genderdysphorische Jugendliche im Fokus

Die Bundesregierung sieht immer mehr Beratungsbedarf transidenter Menschen bei Ärzten und Psychotherapeuten.

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Berlin. Nach Schätzungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) werden in Deutschland jährlich mehr als 1000 Konversionsbehandlungen an betroffenen Homosexuellen sowie Transmenschen versucht, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion heißt. Die Schätzung beruhe auf Erfahrungsberichten. Die erfassten Behandlungen würden nicht nur von Angehörigen medizinischer, psychologischer oder psychotherapeutischer Berufe ausgeführt, sondern auch von freien Trägern, Vereinen, Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Die Anfrage stand im Zusammenhang mit dem inzwischen durch Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen, das künftig Therapien zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transmenschen weitgehend unter Strafe stellt. Uneingeschränkt untersagt sind nach dem Gesetz Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann verboten, wenn ihre Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, das heißt, sie die Einwilligung unter Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum gegeben haben. Wer dennoch eine solche Therapie vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Wissenschaftlich gesicherte Daten, die einen, wie die AfD postuliert, „weltweit erheblichen Anstieg an genderdysphorischen Jugendlichen“ belegten, liegen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Allerdings wiesen jüngste Statistiken auf eine „deutliche Zunahme der Anzahl der in spezialisierten Zentren ratsuchenden Jugendlichen, der Anzahl von Verfahren zur Anpassung des Vornamens und des Geschlechtseintrags sowie der Anzahl von geschlechts-angleichenden Operationen hin.“ Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Diskurs sei anzunehmen, betont die Regierung, dass „die Enttabuisierung und die gestiegene gesellschaftliche Toleranz und Akzeptanz von Abweichungen im Erleben geschlechtlicher Identität dazu beitragen, dass betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familien vermehrt professionelle Beratungs- oder medizinische und psychotherapeutische Hilfsangebote in Anspruch nehmen“, heißt es weiter.

Die Bundesregierung stärkt den Gesundheitsberufen den Rücken. Sie gehe davon aus, dass in der Begleitung geschlechtsdysphorischer junger Menschen erfahrene Psychotherapeuten „im Rahmen einer sorgfältigen Exploration und psychotherapeutischen Klärung der Empfindungen und Motivationen der jungen Ratsuchenden diagnostisch einschätzen und Schlussfolgerungen für die jeweilige Beratung ziehen können.“

Konversionsbehandlungen könnten bei potenziellen Opfern Depressionen auslösen und zu erhöhter Suizidalität führen, warnt die Bundesregierung. (maw)

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