Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung beklagt vor allem den im Digitalgesetz vorgesehenen 14-tägigen „Probierzeitraum“ für DiGA. Das Modell gehe mit einer „beispiellosen fehlenden Vergütung einer erbrachten Leistung“ einher.
Wirtschaft und Krankenkassen sehen Lauterbachs Digitalgesetz als Schritt in die richtige Richtung. Aber massive Kritik hagelt es unter anderem an der geplanten Erstattung der DiGA als Medizinprodukte der Klasse IIb.
Der Bundesverband Gesundheits-IT warnt davor, dass die Debatte ums E-Rezept aus dem Ruder laufen könnte. Die Hersteller rufen zu konstruktiver Zusammenarbeit auf, um die Zeit bis 1. Januar 2024 zu nutzen.
Ärzte in Uganda können sich nun per App in Regionalanästhesie fortbilden. Entwickelt wurde das Schulungsmaterial vom Klinikum im brandenburgischen Eberswalde.
Wenn sich Videosprechstunden etablieren, dann wohl zu allererst in der psychotherapeutischen Versorgung. Während der Corona-Pandemie wurden hier mit Abstand am häufigsten Leistungen telemedizinisch erbracht.
Braucht es mehr Eigenbeteiligung für gesetzlich Versicherte? Im Interview mit der Ärzte Zeitung spricht CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge über Eigenverantwortung, die Klinikreform – und seine Ambitionen auf das Amt des Bundesgesundheitsministers.
Datenschutz und Bürokratie verhindern die schnellere Nutzung von Gesundheitsinformationen zu Versorgungs- und Forschungszwecken, moniert der Vorstandschef der Deutschen Diabetes Stiftung, Hans Hauner.
Über die EU-Grenzen hinweg sollen Patienten künftig ihre verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten können. Eine digitale Brieftasche in Form einer gesicherten Mobil-App soll dies möglich machen.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Patientendaten aus Krankenhäusern künftig leichter für die Forschung genutzt werden können. Dazu soll das Landeskrankenhausgesetz geändert werden.
All inclusive – so könnte man die neue Pauschale für die Nutzung der Telematikinfrastruktur nennen. Allerdings: Wer als Vertragsärztin oder -arzt nicht alle Anwendungen der TI betreibt, bekommt weniger oder gar kein Geld.
Kassen sollen Versicherte künftig bei einer „konkreten Gesundheitsgefährdung“ informieren dürfen – etwa Krebsrisiken oder Ähnlichem. Dahinter steckt ein Machbarkeitswahn – mit womöglich gefährlichen Nebenwirkungen.