Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag mit Blick auf die DSGVO die Regeln für den Datenverkehr mit den USA gekippt. Das hat Folgen auch für Gesundheitsunternehmen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können künftig auch per Videosprechstunde ausgestellt werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun beschlossen.
Der Gesundheits-IT-Verband bvitg fordert von den Datenschutzbehörden mehr Einsatz zur Erstellung der Codes of Conduct, die für die EU-weite Nutzung von Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle spielen.
Der Ton zwischen Politik und Ärzteschaft in Sachen Telematikinfrastruktur wird schärfer. Das Gesundheitsministerium will keinen Aufschub bei den Fristen gewähren. Die KBV droht unterdessen, Umsetzungs-Vorgaben zu verweigern.
Bei der Entwicklung von Corona-Warn-Apps ging es um Schnelligkeit, so kamen nationale Lösungen heraus: In Deutschland hat der Nutzer-Datenschutz Priorität, Südkorea erstellt dagegen ein komplettes Bewegungsprofil.
In knapp sechs Monaten fällt der Startschuss, dann müssen Kassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die haben auch Interesse daran, stellen aber Bedingungen für die Nutzung.
Von Niedergelassenen werde man nicht nur als Konkurrent, sondern auch als Partner wahrgenommen. Im Telemedizin-Markt sei Platz für alle, so David Meinertz, Gründer des digitalen Arztkontakts „Zava“.
Mit Videosprechstunde und E-Rezept Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten schneller versorgen: Die KV Hessen stattet im Rahmen eines Modellprojekts ihren Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit digitalen Anwendungen aus.
Moderne Techniken ermöglichen Diabetikern eine verfeinerte Stoffwechselkontrolle vor allem bei der Insulintherapie. Studien zeigen das Potenzial der Strategien.