Der Arzt und CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese hat der EU-Kommission einen Vorschlag zur Modifizierung der erst novellierten Medizinprodukteverordnung zugesandt. Im Fokus stehen Erleichterungen.
Der jüngste Beschluss zu Labor-Honoraren und Kostenpauschalen hat die Fachdisziplin aufgeschreckt. Warum, das erläutert Laborarzt und ALM-Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Müller im „ÄrzteTag“-Podcast.
Die Länderkammer hat ihre Position zum geplanten Medizinforschungsgesetz festgelegt: Geheimpreise für neue Arzneimittel und eine zentralisierte Ethikkommission lehnt der Bundesrat ab.
Der Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen könnte 2025 um „mindestens einen halben Prozentpunkt“ steigen, warnt der Stabilitätsrat, der die Haushaltsführung von Bund und Ländern überwacht.
Dank digitalem Zwilling, KI und ChatGPT soll der an der TUM entwickelte Pflegeroboter GARMIN künftig auch telemedizinische Anwendungen anbahnen, wie die Forscher in Japan auf einer Messe zeigten.
Die Fachangestellte in Arzt- oder Zahnarztpraxen zählt bei Frauen weiterhin zu den beliebtesten Berufsausbildungen. Und hier halten sich Angebot und Nachfrage auch noch weitestgehend die Waage.
Der gesetzlich beschlossene „Klinikatlas“ soll demnächst freigeschaltet werden. Dessen Zuschnitt sei jedoch noch völlig unklar, kritisiert die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
„Durchaus positive Ansätze“ bescheinigt die KBV dem geplanten Umbau der gematik zu einer Digitalagentur mit mehr Durchgriffsrechten zugunsten nutzerfreundlicher TI-Prozesse.
Bei den Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung läuft den Herstellern für die obligate Nutzenbewertung die Zeit davon. Sie pochen auf eine von G–BA-Chef Hecken befürwortete Fristverlängerung.
Aus der gematik soll eine „Digitalagentur Gesundheit“ werden. Mit ihr soll eine „schlagkräftige und zukunftsfähige Organisation“ geschaffen werden, heißt es im Referentenentwurf zum Digitalagenturgesetz. Auch Nutzerorientierung wird der gematik ins Stammbuch geschrieben.
Bestimmte Wundprodukte könnten ab Dezember nicht mehr erstattungsfähig sein. Betroffen sind etwa silber- sowie PHMB-haltige Produkte und andere Wundauflagen. Ein Streitpunkt zwischen Herstellern und G-BA ist die Nutzenbewertung. G-BA-Chef Hecken zeigt sich offen für eine längere Frist.
Ärztliches Berufsrecht gilt auch in telemedizinischen Gefilden. Genauso wie die Abrechnungsregularien der GOÄ. So hat das Landgericht Düsseldorf zum Nachteil des Anbieters Dermanostic entschieden.