„Positive Ansätze“

Digitalagentur-Gesetz: KBV vermisst Einbindung der Leistungserbringer

„Durchaus positive Ansätze“ bescheinigt die KBV dem geplanten Umbau der gematik zu einer Digitalagentur mit mehr Durchgriffsrechten zugunsten nutzerfreundlicher TI-Prozesse.

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Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt den am Dienstag bekannt gewordenen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur im Gesundheitswesen“ (GDAG), mit dem ein Relaunch der gematik angekündigt wird.

Allerdings vermisst die oberste Vertragsarztvertretung weiterhin eine stärkere Einbindung ambulanter Leistungserbringer bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

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Wie es in einer kurzen Stellungnahme am Mittwoch heißt, weist der Gesetzentwurf „durchaus positive Ansätze auf“. Dass der geplanten Digitalagentur Exekutivrechte zur Optimierung der TI-Stabilität eingeräumt werden sollen, sei „dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen gibt“.

Und dass die neue „Digitalagentur Gesundheit“ auch qualitative und quantitative Anforderungen an die Praxisverwaltungssoftware definieren soll, werde ärztlicherseits bereits seit langem gefordert.

Allerdings, so die KBV weiter, müsse „kritisch hinterfragt werden“, „welche Rolle die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung spielen wird. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wissen am besten, welche Erfordernisse entscheidend sind, damit digitale Prozesse die Arbeit in den Praxen wirklich erleichtern.“ (cw)

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