Ein PKV-Unternehmen zieht Bilanz zu seinem Angebot von Telefon-Coaching für Patienten mit Depression. Generell wird die Option gut angenommen ? allerdings ist dafür besonders ein Faktor wichtig.
Berufskrankheitenen sind 2016 deutlich häufiger anerkannt worden. Die Behörden zählten mehr als 22.000 Fälle. Das sind fast ein Viertel mehr als 2015. Hauptgrund war nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten.
Was passiert in Sachen Bürgerversicherung? Diese Frage treibt derzeit die Ärzte um. Verbandsfunktionäre stellen sich bereits auf Widerstand gegen eine ungeliebte Reform ein.
Der Vorstand der KV Niedersachsen (KVN) hat gefordert, für Arztpraxen und Krankenhäuser an den Schnittstellen der Behandlung für Vergütung, Bedarfsplanung und Mengenbegrenzungen endlich gleiche Voraussetzungen zu schaffen.
Die Rabattverträge der Kassen, die Ärzten vorschreiben, welche Impfstoffe sie verwenden dürfen, führen laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zu schlechteren Impfraten. BVKJ-Präsident Dr.
Für Diabetes-Patienten ist die Lebensstilveränderung ein entscheidender Baustein der Therapie. In einem Projekt des Innovationsfonds in NRW wird nun wissenschaftlich evaluiert, inwieweit telemedizinisches Coaching die Patienten dabei unterstützen kann.
Die ehemalige nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens soll künftig die NRW-Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) leiten. Entsprechende Gerüchte werden immer konkreter.
Geld gezielt einsetzen statt planlos verteilen: Kurz vor Ende der schwarz-roten Sondierung warnen die Krankenkassen eine mögliche große Koalition davor, 'Geld mit der Gießkanne auszuschütten'. Stattdessen fordern sie einen Masterplan für die Pflege.
Die AOK Nordost setzt für neue Versorgungsprojekte auf die Digitalisierung. Das kündigte Vorstand Frank Michalak an. 'Die Chancen der Digitalisierung werden wir für die Entwicklung weiterer Programme und Angebote für unsere Versicherten nutzen.
Mahnbrief aus dem Bundesversicherungsamt (BVA): Krankenkassen müssen sich bei ihren Aufwendungen an die genauen gesetzlichen Vorgaben halten, heißt es in einem Rundschreiben der Bonner Aufsichtsbehörde.