Gesundheitsmanagement wird auch für PKV-Unternehmen immer wichtiger. Doch wie die Spreu vom Weizen trennen? Eine Agentur hat ein Bewertungsverfahren entwickelt.
Das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz will die Regelungen für Selektivverträge entschlacken. Mit zusätzlichem Geld sollen zudem 20.000 Pflegehilfskräfte für Altenheime gewonnen werden.
Die Kassenaufsicht hat einen Generalkonflikt mit KVen und Kassen über deren Honorarverträge angezettelt. Im Jahresbericht spricht die Behörde von einem positiven „aufsichtsrechtlichen Dialog“.
Bei der Bestimmung der Patientenpopulation im Rahmen der frühen Nutzenbewertung kann grundsätzlich auf Abrechnungsdaten der Kassen zurückgegriffen werden.
Das Geheimhaltungsinteresse der Sozialkassen überwiegt die Informationsfreiheit für andere Beteiligte: Das gilt jedenfalls für Rabattverträge, urteilt das BVG..
In der Pflege gehen die von Heimbewohnern und Angehörigen zu schulternden Zuzahlungen durch die Decke. Oppositionspolitiker schimpfen: Die Bundesregierung verschleppt eine Lösung des Problems!