Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) verpflichtet bestimmte Unternehmen zu verstärkten Cybersicherheitsmaßnahmen. In nationales Recht umgesetzt werden soll die Brüsseler Vorgabe mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, das zumindest auch Kliniken und MVZ mit entsprechenden Aufgreifmerkmalen adressiert.

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