Nordrhein-Westfalen

Kliniken haben beim Arbeitsschutz Luft nach oben

Eine Überprüfung der Arbeitsschutzverwaltung ergibt Lücken beim Umgang mit Arbeitszeitvorschriften und der Arbeitsorganisation.

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Düsseldorf. In einem Großteil der Krankenhäuser und Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen kommt es in der Pflege zu Verstößen gegen die Arbeitszeitvorschriften und es hapert mit der Arbeitsschutzorganisation. Zudem gehen die meisten Häuser nicht angemessen mit Gefährdungsbeurteilungen um.

Das hat eine Überprüfung von 37 Krankenhäusern und 204 stationären Pflegeeinrichtungen durch die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen ergeben. Die Arbeitsschutzaktion „Gesund und sicher pflegen“ fand von Juli 2018 bis Juni 2019 statt. „Die überprüften Einrichtungen entsprechen etwa zehn Prozent der Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen“, teilt Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordneten Christina Weng und Angela Lück mit.

Bei der Aktion wurde untersucht, ob die Kliniken und Heime die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn oder zwölf Stunden sowie die Mindestruhezeit von zehn Stunden einhalten und wie die Pausen gestaltet werden. In lediglich 105 der 241 Einrichtungen stellten die Prüfer keine Verstöße fest. Die anderen wiesen bis zu vier Mängel bei der Umsetzung arbeitszeitlicher Vorschriften auf, die Verstöße waren in der Regel gering, oder es handelt sich um Einzelfälle.

Laumann berichtet, dass nur 97 Einrichtungen über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation verfügten. Bei 131 war sie teilweise geeignet, in 13 ungeeignet. „In diesen Einrichtungen fehlte in erster Linie die Gefährdungsbeurteilung, oder diese wurde nicht angemessen durchgeführt.“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet zu ermitteln, welchen Belastungen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, und die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Bei der Überprüfung in NRW lag der Fokus auf den psychischen Belastungen. „Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte, ob der Inhalt der Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentiert war, die Beteiligung des Betriebsarztes erfolgte und wie weit der Prozess der Gefährdungsbeurteilung fortgeschritten war“, erläutert der Minister.

Nur in 82 Einrichtungen war das Ergebnis mit Blick auf die psychischen Belastungen überzeugend. 113 Einrichtungen hatten erst mit dem Prozess begonnen, 46 konnten gar nichts vorweisen. (iss)

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