Der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) will noch dieses Jahr über die Wirksamkeit des Hausarztvertrags in Bayern entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Wenner am Donnerstag bei der BSG-Jahrespressekonferenz gegenüber der 'Ärzte Zeitung' an.