Karriere

Praktikanten haben schlechte Karten

Mehr als eine netzfähige Software benötigt Hausärztin Irmgard Landgraf für ihre virtuelle Visite nicht.

© Angela Mißlbeck

Innovationspreis

Virtuelle Visite im Pflegeheim - eine Erfolgsstory

Gebühr nicht erlaubt

Stress um den Stempel im Bonusheft

Fehlener Aufenthaltsstatus

BÄK gibt Tipps zur Behandlung

Nur schnell raus aus der Klinik? Oft erfahren Pflegedienste und mitbehandelte Ärzte weniger als 24 Stunden vorher von der Entlassung eines Patienten.

© Peter Atkins / fotolia.com

Drehtüreffekt

Schwarz-Rot geht Leistungslücken an

Auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Schweigepflicht. Das heißt, der Arbeitgeber darf über Diagnosen nicht informiert werden.

© Klaus Rose

Arbeitsmedizin

Neue Regeln für Chefs und Betriebsärzte

Buchtipp

Selbstcoaching für die Praxis

Zurück in den Job?

Psychische Leiden noch ein Tabuthema

Freiberuflich in der Klinik

Damoklesschwert Rentenpflicht

Verordnung eines Antibiotikums: Auf der sicheren Seite sind Ärzte nur, wenn sie Verordnungen dem Patienten direkt mitgeben.

© Dron / fotolia.com

Rezepte

In diesen Fällen dürfen Ärzte faxen