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Gebühr nicht erlaubt

Stress um den Stempel im Bonusheft

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NEU-ISENBURG. Vertragsärzte dürfen seit Oktober keine Gebühren mehr für den Stempel im Bonusheft nehmen. Doch an die Regelung würden sich nicht alle Ärzte halten, meldet die Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Nicht nur das, auch "SPIEGEL Online" hat sich des Themas angenommen. "Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen", sagte Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der UPD.

Fakt ist, dass laut neuem Bundesmantelvertrag Ärzte das Ausfüllen eines Bonusheftes zur vertragsärztlichen Versorgung gehört. Allerdings nur, wenn Durchführung und Dokumentation der Leistung im selben Quartal erfolgen (Paragraf 36, Absatz 7 BMV-Ärzte).

Kommt der Patient zum Beispiel ein Jahr später mit seinem Bonusheft in die Praxis, dann handelt es sich tatsächlich um eine Selbstzahlerleistung. (eb)

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