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Fehlener Aufenthaltsstatus

BÄK gibt Tipps zur Behandlung

Hunderttausende Ausländer in Deutschland leben ohne legalen Aufenthaltsstatus. Was bei der Behandlung solcher Patienten wichtig und richtig ist, verrät eine neue Broschüre der Bundesärztekammer (BÄK).

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NEU-ISENBURG. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am Mittwoch die neue Edition ihres Faltblattes "Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis" vorgestellt. Die überarbeitete Fassung wurde um spezielle Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Sozialämtern und Ausländerbehörden ergänzt.

Die BÄK wolle damit ein Zeichen gegen die unklare Rechtslage hierzulande setzen: Patienten könnten in der Regel damit rechnen, dass ihre Daten nicht bei den Ausländerbehörden landen. Allerdings nicht, wenn Ärzte oder Kliniken die Behandlungskosten bei den Sozialämtern abrechneten. Hier sollten Ärzte sichergehen, dass diese keine Daten weitergeben, rät die BÄK.

Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland würden aus Angst vor Abschiebung nicht selten Krankheiten verschleppen. Als medizinische Notfälle schlagen sie dann bei Ärzten in Klinik und Praxis auf.

Die Anzahl derer, die es betrifft, ist nicht marginal: "Schätzungen zufolge liegt die Zahl der Menschen ohne Papiere hierzulande zwischen 200.000 und 600.000", heißt in der Mitteilung der BÄK.

Wie in der vorherigen Fassung erhalten Ärzte mit der Broschüre praktische Hilfestellung bei der Behandlung von Patienten, die ohne Papiere eingereist sind.

Orientierung gibt es unter anderem zu Fragen der rechtlichen Situation und der Kostenerstattung. Entstanden ist die Broschüre in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und dem Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin. (mh)

Das Faltblatt zum Download gibt es unter: www.bundesaerztekammer.de

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