Minijob-Beschäftigungsverhältnisse sind auch in Arztpraxen keine Seltenheit. Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar kommenden Jahres gilt es, darauf zu achten, dass damit nicht der Minijob-Status verloren geht und infolgedessen höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer fällig werden.