Versorgungsgesetz

KBV bemängelt Schlag gegen Freiberufler

Die KBV lehnt weite Teile des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) ab. Denn die Niederlassung als freiberuflicher Arzt werde unattraktiv.

Veröffentlicht:
Mit der aktuellen Fassung des Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung wenig einverstanden.

Mit der aktuellen Fassung des Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung wenig einverstanden.

© Illian

BERLIN. Nach Auffassung der KBV werden die Instrumente des Versorgungsstärkungsgesetzes die Niederlassung als freiberuflicher Arzt unattraktiv machen - das Ziel des Gesetzes werde so nicht erreicht.

Es sei enttäuschend, dass im Referentenentwurf zum VSG von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fortschritte erzielt worden seien, die für die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für die KBV und die KVen unabdingbar seien, heißt es in einer am Montag veröffentlichten 50-seitigen Stellungnahme.

Am Dienstag findet dazu eine erste Anhörung im Bundesgesundheitsministerium statt.

Im Einzelnen kritisiert die KBV:

  • Für Terminservicestellen bestehe "kein Bedürfnis". Mit zentral gesteuerter Terminvergabe werde die freie Arztwahl abgeschafft. Besser seien regionale Selbstverwaltungslösungen.
  • Notdienst: Eine Verpflichtung zur Kooperation mit Kliniken und zur Koordinierung mit Rettungsleitstellen lehnt die KBV ab. Die bisherige Kann-Regelung sei ausreichend.
  • Förderung Allgemeinmedizin: Die Neuregelung - Förderung von 7500 Weiterbildungsstellen - gehe in die richtige Richtung, sei aber unzureichend, weil es keine Förderung der ambulanten Weiterbildung für grundversorgende Fachärzte gebe. Es sei nicht sicher, dass Weiterbildungsassistenten in der Praxis die gleiche Vergütung wie in der Klinik erhalten.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Streichung der Richtgrößen wird begrüßt. Mit der Beibehaltung der Regelungen zu Ausgabenvolumina bleibe es jedoch bei einer auf "finanzielle Aspekte fokussierten Überwachung bis hin zum Kollektivregress".
  • Delegationsfähige Leistungen im EBM: Die Vorgabe einer Weiterentwicklung ziele darauf ab, delegierte Tätigkeiten von ärztlichen Leistungen zu separieren und sie niedriger zu vergüten.
  • MVZ: Einzig die Möglichkeit, fachgruppengleiche MVZ zuzulassen, wird von der KBV begrüßt. Kommunen die MVZ-Trägerschaft zu ermöglichen, wird kategorisch abgelehnt. Das sei eine "erneute willkürliche Ungleichbehandlung zu selbstständig praktizierenden Ärzten". Die Niederlassung werde damit "systematisch unattraktiv gemacht".
  • Praxisaufkauf bei Überversorgung: Die KBV lehnt das grundsätzlich ab, auch weil hier systematisch zugunsten von MVZ und zuungunsten der Freiberufler diskriminiert werde. Bei 25.000 Ärzten, die in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gingen, werde häufig der Mechanismus des Zwangsaufkaufs ausgelöst - ein Widerspruch zur Wartezeitendebatte.
  • Ambulante Behandlung in Kliniken: Eine Öffnung lehnt die KBV ab. Gerade in strukturschwachen Gebieten fehle es auch in Kliniken an grundversorgenden Fachärzten. (HL)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Gender Pay Gap bleibt konstant

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an