Wie reagieren Hausärzte auf die wachsende Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2? Kommt genügend Unterstützung vom Gesundheitsamt? Die „Ärzte Zeitung“ hat in zwei Praxen nachgefragt.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat das neuartige Coronavirus der Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung zugeordnet. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Der neue EBM gilt ab dem 1. April. Die Furcht, dass Hausärzte Honorarverluste hinnehmen müssen, ist unbegründet, wie Transkondierungen von Abrechnungsergebnissen aus dem Quartal 2019 zeigen.
Hausärzte werden mit dem neuen EBM ab dem zweiten Quartal kaum eine Änderung beim Praxisumsatz verspüren. Das zeigen Transkodierungen. Positiv: Die Prüfzeiten wurden deutlich abgesenkt.
Mögliche Coronavirus-Infizierte sollen nicht in die Praxis kommen. Aber was tun Ärzte, wenn ein Patient anruft? Ein Hausarzt aus Schleswig-Holstein fühlt sich von der Politik alleingelassen.
Das RKI schätzt, dass in der Grippesaison 2019/20 bisher rund 2,1 Millionen Personen wegen Influenza eine Haus- oder Kinderarztpraxis aufgesucht haben.
Auch in Deutschland muss mit Clustern von Coronavirus-Infektionen gerechnet werden. Das RKI appelliert an Ärzte, auf Verdachtsmomente für COVID-19 zu achten und gegebenenfalls Tests zu veranlassen.
Fachkräfte werden in Deutschland sehr unterschiedlich bezahlt. Nicht selten geht Fachkräftemangel mit niedrigen Löhnen einher. Das gilt auch für Gesundheitsberufe.
Ärzte müssen Privatpatienten über Mehrkosten informieren, die möglicherweise nicht übernommen werden. Im Versäumnisfall muss aber der Patient nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.