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Praxis-Abzocke?

KVen warnen vor teuren Einschreiben

Eine nicht näher identifizierte „Deutsche Gesundheitsverwaltung“ hat Ärzten teure Einschreiben zur Eintragung ein Ärzteregister zukommen lassen.

Veröffentlicht:

Hannover. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) warnt vor einer neuen Abzock-Masche gegen Arztpraxen. Praxen, denen ein Einschreiben der „Deutschen Gesundheitsverwaltung“ zugestellt wird, sollten die Annahme des Schreibens genau prüfen, teilen unter anderem die KV Niedersachsen und die KV Thüringen auf ihren Websites mit.

Hintergrund sind Fälle in den KVN-Bezirken Aurich und Oldenburg, wo nach Angabe der KVN in mehreren Praxen Nachnahmesendungen mit „außergewöhnlich hohen Nachnahmegebühren“ eingegangen seien. Die fälligen Beträge hätten teilweise bei über 50 Euro gelegen.

Die Praxen erhielten nach Auskunft der KVN ein Schreiben der „Deutschen Gesundheitsverwaltung“, die sich für das Interesse an einer Eintragung in ihr Ärzteregister bedanke. Mit der Zahlung stimme der Empfänger einer solchen Eintragung zu, wie es in dem Schreiben laut KVN weiter heißt. Um diese „Zustimmung“ zu widerrufen oder den Nachnahmebetrag zurückzuverlangen, müsse demnach eine zweite Seite des Schreibens ausgefüllt und nach Neuseeland zurückgeschickt werden.

Auch die KV Baden-Württemberg bestätigt einen solchen Abzock-Falle. Weitere Fälle in Deutschland sind nach Auskunft der KVN, die nach Bekanntwerden der Abzock-Masche die anderen KVen über die Vorfälle informierte, derzeit nicht bekannt.

Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden darf nicht gezielt die Unaufmerksamkeit des Empfängers ausnutzen. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bereits vor acht Jahren versucht, die verbreitete Abzocke unter anderem von Arztpraxen durch Online-Branchenverzeichnisse zu stoppen. (mu)

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