Recht

Zahnarzt verliert erneut gegen Jameda

Die Klage eines Kieler Zahnarztes um gelöschte positive Bewertungen wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Veröffentlicht:

München. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung eines Zahnarztes im Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen im Bewertungsportal Jameda abgewiesen. Der Mediziner hatte vor dem Münchner Landgericht I im April 2019 in erster Instanz verloren. Er hatte die Bewertungsplattform verklagt, weil Jameda Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Der Kläger war der Ansicht, dass die Löschungen eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft gewesen sei. Sein Anwalt argumentierte, man sehe sich der Willkür der Plattform ausgesetzt.

Jameda wehrte sich gegen diese Vorwürfe. Die positiven Bewertungen seien bereits zwei Wochen vor der Kündigung der Mitgliedschaft als zweifelhaft eingestuft worden. (syc)

OLG München, Az.: 29U2584/19

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