Werden Ärzte von der eigenen Bank darüber informiert, dass eine Lastschrift 'mangels Deckung' nicht von ihrem Konto abgebucht werden konnte, darf die Bank dafür keine Gebühren erheben. Tut sie das doch, kann es hilfreich sein, schriftlich bei der Bank zu widersprechen,wie die Zeitschrift 'Finanztest' in ihrer aktuellen Ausgabe rät.