Aufhebungsvertrag trotz Kündigungsandrohung

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FRANKFURT AM MAIN (dpa). Vorgesetzte dürfen Mitarbeitern bei einem Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht mit fristloser Kündigung drohen, um sie zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu veranlassen. Das geht aus einem inzwischen veröffentlichten Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main hervor. Die Richter wiesen die Anfechtungsklage einer Verkäuferin gegen eine Drogeriekette zurück und erklärten das Arbeitsverhältnis für beendet. 

Eine Testkäuferin hatte in einer Filiale geglaubt, die Verkäuferin habe acht Euro Bargeld für zwei Schachteln Zigaretten nicht ordnungsgemäß in der Kasse verbucht. Obwohl die Verkäuferin sagte, sie habe nichts unterschlagen, unterschrieb sie den Aufhebungsvertrag. Vor Gericht behauptete sie später, man habe sie mit der Kündigungsandrohung widerrechtlich unter Druck gesetzt. 

Beweisen konnte sie das jedoch nicht. Laut Urteil darf ein Vorgesetzter durchaus mit einer fristlosen Kündigung drohen, wenn in Anbetracht des Vorwurfs "ein verständiger Arbeitnehmer an ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses denken kann", so die Richter. Anders als in Kündigungsschutzprozessen liege bei einer Anfechtung von Verträgen die Beweislast bei dem anfechtenden Arbeitnehmer.

Az.: 17 Sa 1303/09

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