Besteuerung der Renten nicht verfassungswidrig
MÜNCHEN (reh). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil noch einmal bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Demnach bleibt es dabei, dass auch die Renten der berufsständischen Versorgungswerke in vollem Umfang nachgelagert besteuert werden. Wobei in der Übergangszeit von 2005 bis 2039 der steuerbare Anteil der Renten kontinuierlich erhöht wird.
Az.: 2010 X R 53/08