TIPP DES TAGES

Lastschriftplatzer? Gebühren unzulässig

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Werden Ärzte von der eigenen Bank darüber informiert, dass eine Lastschrift "mangels Deckung" nicht von ihrem Konto abgebucht werden konnte, darf die Bank dafür keine Gebühren erheben. Tut sie das doch, kann es hilfreich sein, schriftlich bei der Bank zu widersprechen,wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe rät. In einem ähnlichen Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Sparkasse Meißen abgemahnt. Sie hatte einen Kunden nach einer geplatzten Einzugsermächtigung informiert und dafür eine Gebühr erhoben. "Finanztest" weist außerdem darauf hin, dass solche Gebühren nur bei selbst erteilten Abbuchungsaufträgen oder der europäischen Sepa-Lastschrift erlaubt sind.

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