Keine Haftung bei Selbsttötung trotz Suizidpakts

Veröffentlicht:

BERLIN (maw). Schließt ein Arzt mit einem neuen Patienten bei der Konsultation einen Suizidpakt, lässt das nicht den Schluss zu, dass eine akute Selbstmordgefahr besteht. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig hin. Beim Suizidpakt verspricht der Patient, sich bis zum nächsten Termin nichts anzutun.

Im konkreten Fall hatte ein depressiver Patient einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aufgesucht. Zwei Tage darauf begab sich der Mann wiederum zu dem neuen Arzt. Während der Konsultation schlossen sie einen Suizidpakt. Einen Tag später erhängte sich der Mann in seiner Garage. 

Die Familie klagte auf Schmerzensgeld, da der Arzt falsch gehandelt habe. Die Richter wiesen das ab. Der Arzt habe überzeugend dargelegt, dass er den Suizidpakt mit dem Patienten lediglich darum abgeschlossen habe, weil dieser ihm noch unbekannt war. Hinweise auf eine latente oder akute Selbstmordgefahr habe es nicht gegeben. So habe der Patient auf Befragen des Arztes eine Selbstmordgefährdung selbst verneint. 

Dementsprechend konnten die Richter auch keine Anhaltspunkte dafür entdecken, dass die Dokumentation des Arztes lückenhaft gewesen sei. Für das Anlegen eines Suizidbogen, auf dem täglich die Einschätzung des Selbstmordrisikos auf einer Skala eingetragen wird, habe vor diesem Hintergrund kein Anlass bestanden.

Az.: 1 U 2/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Beschäftigte arbeiten 2026 2,4 Arbeitstage mehr

Leichtere Umsetzung

DMP Depression wird aktualisiert

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Neue Ansätze zur Behandlung seltener Krankheitsbilder

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Entwicklungen in der Therapie neuromuskulärer Erkrankungen

Neue Ansätze zur Behandlung seltener Krankheitsbilder

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!