Ärzte, die eine von der KV geförderte Weiterbildung abgebrochen haben, müssen nicht ewig mit Rückforderungen rechnen. Will die KV Geld zurückverlangen, muss sie das innerhalb eines Jahres nach Abbruch der Weiterbildung tun, erklärte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG).