Titel "Oberarzt" nicht maßgeblich für Tarifgehalt

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). In welche Tarifgruppe ein Oberarzt einzuordnen ist, hängt nicht vom Titel "Oberarzt", sondern ausschließlich von den ihm übertragenen Aufgaben und seiner Verantwortung ab. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Oberarzt im Sinne des Tarifvertrages sind demnach Ärzte, denen "die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist". Geklagt hatte ein Oberarzt eines städtischen Klinikums, der rückwirkend von Tarifstufe 3 in die Stufe 2 gruppiert werden wollte, weil er bereits bei seiner Einstellung oberärztliche Aufgaben übernommen habe. Das Klinikum hatte das bestritten.

6 AZR 357/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis