Weihnachtsfeier: Wer zahlt nach dem Unfall?

Weihnachtsfeiern bringen nicht immer nur Freude. Spätestens, wenn ein Unfall passiert, geht es nicht selten vor Gericht. Dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen will.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Der Ernst nach dem Spaß kommt erst dann, wenn Angestellte auf einer Weihnachtsfeier verunglücken.

Der Ernst nach dem Spaß kommt erst dann, wenn Angestellte auf einer Weihnachtsfeier verunglücken.

© PA / fotolia.com

BERLIN. Weihnachtsfeiern beziehungsweise deren Folgen beschäftigen immer auch wieder die Gerichte. So hatte jetzt das Sozialgericht (SG) Berlin zu entscheiden, ob ein Beinbruch im Rahmen einer Weihnachtsfeier ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung ist.

Im konkreten Fall bejahten die SG-Richter die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. An einem Nachmittag im Dezember 2008 traf sich nach SG-Angaben ein Team von Mitarbeitern in der Eingangszone des Jobcenters Lichtenberg zur Weihnachtsfeier im benachbarten Bowling Center. 17 von 20 Kollegen machten mit, die Teamleiterin fiel wegen Erkrankung ihres Kindes überraschend aus. Als die Gruppe von der Bowlingbahn ins Restaurant wechseln wollte, stolperte die damals 55-jährige Klägerin über eine Stufe und brach sich das linke Bein. Sie war monatelang krank geschrieben und musste drei Wochen zur Kur.

Die gesetzliche Unfallkasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es sei keine offizielle Weihnachtsfeier der Behörde gewesen, sondern nur die private, selbst organisierte Veranstaltung eines kleinen Teams. Zudem habe die Feier außerhalb der Dienstzeit stattgefunden.

Dem widersprach jetzt das SG: Es war ein Arbeitsunfall. Dazu zählen alle Unfälle, die der versicherten Arbeit zuzurechnen sind, im Unterschied zu Unfällen im privaten Bereich. Unfälle im Zusammenhang mit Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen seien versichert, wenn es sich um eine "betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung" handele.

Das Gericht befragte die damalige Teamleiterin. Dann stellten die Richter fest: Die vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine Betriebsfeier lägen vor.

Die Feier soll die Betriebsverbundenheit unter Kollegen und mit den Chefs fördern, der Chef billigt und fördert die Veranstaltung und übernimmt zum Beispiel deren Organisation. Er oder sein Vertreter machen selbst mit (oder hatten dies - wie hier - zumindest fest vor). Alle Betriebsangehörigen (bei großen Betrieben - wie hier - wenigstens alle einer Abteilung) können teilnehmen, nicht nur einige ausgewählte.

Az.: S 163 U 562/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Personalführung

Altersvorsorge und mehr: Mit Benefits zu besserer Mitarbeiterbindung

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: FIB-4 1,3: numerische 26%ige Risikoreduktion der 3-Punkt-MACE durch Semaglutid 2,4mg

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [17]

Kardiovaskuläre, renale und hepatische Komorbiditäten

Therapie der Adipositas – mehr als Gewichtsabnahme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma GmbH, Mainz
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Lesetipps
DEGAM, DDG oder DGIM: Je nach Fachgesellschaft finden sich teils leicht voneinander abweichende Empfehlungen.

© mit KI generiert / kirania / stock.adobe.com

Keine einheitlichen Zielkorridore

Typ-2-Diabetes: So stark divergieren die aktuellen Empfehlungen

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?