Vorgesetzte sollten sich genau überlegen, welche E-Mails sie an ihre Mitarbeiter weiterleiten - im Zweifelsfall könnten sie einen Dienstunfall auslösen, für den der Arbeitgeber aufkommen muss. In einem solchen Fall verurteilte jüngst das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Dienstherrn eines Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen.