Höherer Praxisgewinn bei hoher Sicherheit und gleich- zeitig mehr Zeit für Familie und Hobbys - drei nur scheinbar unvereinbare Ziele für Ärzte in der Praxis. Mit der richtigen Strategie lässt sich auch diese Herausforderung meistern. Wie das geht, zeigt die neue Serie 'Praxis-Strategie' der 'Ärzte Zeitung'.
Ein Ehemann, der wegen eines heimlich untergeschobenen Kuckuckskindes seine berufliche Entwicklung eingeschränkt hat, kann nach einer Scheidung seiner Ex den Unterhalt kürzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Vaterschaftsanfechtung ist danach nicht erforderlich.
Die strategische Praxisführung und das Arztrecht berühren sich an vielen Stellen, besonders dann, wenn es zu Gesetzesänderungen kommt. Dann gilt es, sich schnell auf die Veränderungen einzustellen und die Praxis, wenn nötig, neu auszurichten.
Wie kann das sein? Ein Arzt lässt sich mit Mitte 60 als Landarzt neu nieder. Er hat jahrelang seine Kollegen in Sachen Pharmakotherapie beraten; er kennt das KV-System wie kaum ein anderer, auch von Funktionärsseite her; und er ist in den Zirkeln der Arzneimittelpolitik zu Hause.
Job verloren ganz ohne Kündigung: Viele Mitarbeiter der pleitegegangenen City BKK wollten das nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht - und sind gescheitert.
Mit Regressen kennt sich Dr. Jan Geldmacher aus, schließlich war er lange Zeit KV-Funktionär und hat sogar die Pharmakotherapieberatung geleitet. Seit einem Jahr arbeitet er als Landarzt - und jetzt droht ihm selbst ein Regress.
Kommt ein Organspender bei der Organentnahme zu Schaden, hat die gesetzliche Unfallversicherung eine Entschädigung zu leisten. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Es gibt Therapien, bei denen eine Kombination aus vertrags- und privatärztlichen Leistungen üblich und auch sinnvoll ist. Ein Problem bei der Abrechnung? Nicht, wenn sich Ärzte an bestimmte Spielregeln halten.