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City-BKK-Mitarbeiter scheitern vor Gericht

Job verloren ganz ohne Kündigung: Viele Mitarbeiter der pleitegegangenen City BKK wollten das nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht - und sind gescheitert.

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Die City BKK ist seit 1. Juli 2011 Geschichte.

Die City BKK ist seit 1. Juli 2011 Geschichte.

© dpa

STUTTGART (dpa). Weil die City BKK geschlossen wurde, hat dadurch automatisch das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter mit der Kasse geendet.

Das entschied die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg am Freitag und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichtes Stuttgart.

Hintergrund sind Berufungsverfahren von Mitarbeitern der City BKK, die wegen der Schließung der Betriebskrankenkasse Ende Juni 2011 ihren Arbeitsplatz verloren.

Die City BKK war wegen chronischer Finanzprobleme und Mitgliederschwund vom Bundesversicherungsamt geschlossen worden.

Klagen im gesamten Bundesgebiet

Die Folge war, dass nach dem Gesetz (164 und 155 SGB V) die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten mit dem Tag der Schließung automatisch endeten -- das heißt ohne Ausspruch einer Kündigung und Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen.

Dagegen hatten zahlreiche Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet geklagt.

Ihrer Meinung nach wird damit der für Arbeitnehmer geltende Kündigungsschutz unterlaufen.

Die City BKK hatte sich mit dem Argument verteidigt, der Erhalt eines funktionierenden Gesundheitssystems rechtfertige die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ohne Ausspruch einer Kündigung und Einhaltung von Kündigungsfristen.

Dem schlossen sich die Richter an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde aber zugelassen.

AZ: 7 Sa 13/12 ff.

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